CJ Management Consulting & Interim Solutions

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Carsten Jordan

CJ Management Consulting & Interim Solutions

– Im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet –

1 Geltungsbereich
Die Bestimmungen der §§ 1 bis 10 gelten für alle angebotenen Leistungen und sind bindend für alle Verträge des Auftraggebers mit dessen Kunden.

Abweichungen in Angeboten vom Auftragnehmer an den Auftraggeber oder in Verträgen mit dem Auftraggeber, gehen diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor. Alle anderen allgemeinen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

2 Mitwirkungsobliegenheit des Kunden
Zur Sicherstellung der erfolgreichen Auftragserfüllung, gewährt der Kunde dem Auftragnehmer im erforderlichem Rahmen, den Zugang zu allen Informationen in Bezug auf geschäftlicher, organisatorischer, technischer und wettbewerblicher Situation seines Unternehmens und informiert hierzu aktiv.

Änderungswünsche, veränderte Rahmenbedingungen, sowie erforderliche Korrekturen, kommuniziert der Auftraggeber an den Auftragnehmer schriftlich und unverzüglich.

Weiterhin wird die Möglichkeit einer regelmäßigen Abstimmung eingeräumt.

3 Wahrung der Vertraulichkeit durch den Auftragnehmer
Sämtliche Informationen die der Auftragnehmer vom Auftraggeber und dessen Unternehmen und Geschäftspartnern aufgrund der Zusammenarbeit erhält, werden absolut vertraulich behandelt, insofern sie nicht allgemein bekannt sind.

Die vorgenannte Verschwiegenheitspflicht hat auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit Bestand.

4 Kündigung
Der Auftraggeber kann einen Vertrag mit dem Auftragnehmer wie vertraglich vereinbart ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Sollte vertraglich keine Vereinbarung getroffen worden sein, kann der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung sind die Kosten der Differenz vom Auftraggeber zu tragen.

Der Auftragnehmer kann einen Vertrag mit dem Auftraggeber ebenfalls wie vertraglich vereinbart ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Sollte vertraglich keine Vereinbarung getroffen worden sein, kann der Auftragnehmer auch hier innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen.

Zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusammenarbeit, sind vom Auftraggeber alle bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers, zu vergüten. Die im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Kosten, sind in dem Umfang zu begleichen, wie Sie zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbart wurden.

Dies gilt unabhängig von den Gründen der Beendigung.

5 Vergütung
Soweit dies nicht vertraglich anders geregelt ist, wird der Auftragnehmer von Auftraggeber in Tagessätzen vergütet. Der Tagessatz wird individuell, je nach Umfang und Verantwortung der vereinbarten Aufgabe, vereinbart. Lage, Ort, Zeit und Umfang wird unter Wahrung der zu erbringenden Arbeitsleitung vom Auftragnehmer bestimmt.

Übersteigt der Umfang der zu erbringenden Leistung den üblichen Rahmen, werden Aufschläge bis zu 30 % berechnet.

Kosten die mit der Erbringung von Leistungen für die vereinbarte Aufgabenstellung entstehen, werden nach Aufwand abgerechnet.

Kilometerpauschale: 0,60€/km
Bahn: Klasse
Flug bis 2 Stunden Flugzeit: Economy-Class
Flug über 2 Stunden Flugzeit: First-Class
Hotel: nach Aufwand min. 3 Sterne, max. 4 Sterne
Öffentliche Verkehrsmittel, sowie Taxi, Parkgebühren und sonstige Reisekosten: nach Aufwand
Tagesspesen werden nach Aufwand oder den geltenden steuerlichen Sätzen berechnet.

Reisezeiten werden entsprechend des Tagessatzes berechnet.

Alle anderen Kosten, die mit der Leistungserbringung anfallen, werden nach Aufwand geltend gemacht.

Die erbrachten Leistungen werden direkt nach Erbringung, oder nach Vereinbarung abgerechnet. Dazu erhält der Kunde per Email eine Rechnung inkl. des Leistungsnachweises.

Alle Preise sind zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtig bei Verzug gestaffelt Mahngebühren zu erheben.

6 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
Der Auftragnehmer ist mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn er diesen zu vertreten hat, oder dieser durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln (Arbeitnehmer und Unterauftragnehmer), zu vertreten ist. Nicht zu vertreten hat der Auftragnehmer den Verzug, wenn er durch den Auftraggeber oder durch Dritte, die nicht in seinem Auftrag handeln, verschuldet oder mitverschuldet wurde.

Ebenfalls ist dem Auftragnehmer die Verantwortung für Verzug nicht anzulasten, wenn beispielsweise ein unvorhersehbarer und nicht beeinflussbarer Ausfall der für die Zielerreichung erforderlichen Ressourcen wie Mitarbeiter, Anlagen, Zulieferer etc. eintritt, bei höherer Gewalt und anderen Ereignissen, die nicht absehbar sind und sich dem Einfluss des Auftragnehmers entziehen, sowie dem Auftragnehmer die Erfüllung der vereinbarten Leistungen vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen oder unzumutbare Aufwendungen erfordern würden.

Dies umfasst auch Ereignisse wie Streik, Aussperrung oder ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer unmittelbar betroffen ist.

Bei vorübergehender Leistungsunmöglichkeit ist es dem Auftragnehmer gestattet, die vertragliche Leistungserbringung, um für den Zeitraum der vorübergehenden Leistungsunmöglichkeit auszusetzen und sie anschließend mit einer angemessenen Anlaufzeit wiederaufzunehmen.

Bei einer dauerhaften Leistungsunmöglichkeit die die Vertragserfüllung dauerhaft verhindert, befreit dies den Auftragnehmer von seinen Vertragspflichten die er mit dem Auftraggeber eingegangen ist.

7 Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen vertragsgemäß und unter Einhaltung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen, die Interessen der Gesellschaft zu wahren und keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Auftragnehmer stellt ferner eine laufende Unterrichtung an den Auftraggeber sicher.

Der Auftragnehmer haftet dem Unternehmen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In sonstigen Fällen haftet er nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen als Kunde regelmäßig Vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.

Der Auftragnehmer hat zur Haftungssicherung eine Vermögensschaden-Haftpflichtpflichtversicherung für Berater und Interimmanger einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Haftung des Interimmanagers ist auf den Umfang und Deckung dieser Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und je Schadensfall auf 500.000€ begrenzt.

Die Gesellschaft erhält jederzeit das Recht der Einsicht der Versicherungspolice, wenn sie dies 14 Werktage zuvor angekündigt hat.

Nach spätestens 2 Jahren verjähren alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, wenn sie nicht ohnehin gemäß §638 BGB einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Mit der Erkenntnis des Schadens, aber spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit, beginnt die Verjährungsfrist.

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und Rechtswahl
Neben den AGBs des Auftragnehmers und den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, gilt deutsches Recht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind gegenüber dem Auftragnehmer unwirksam, auch wenn dieser nicht ausdrücklich widersprochen hat.

9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Gunzenhausen bzw. der am nächsten gelegene Gerichtsstand von Gunzenhausen.

10 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGBs als ungültig erweisen oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: 18.08.2019

AGBs Carsten Jordan CJ Management Consulting & Interim Solutions20190818